Die Deutsche Kreditwirtschaft nutzt standardisierte Schnittstellen wie FinTS und EBICS für den sicheren Datenaustausch im Zahlungsverkehr. Über das Online-Banking oder im EBICS-Verfahren Ihrer Sparkasse können Sie Zahlungsaufträge einreichen und Umsatzinformationen abrufen. Moderne Datenformate sorgen dafür, dass die Verarbeitung korrekt und gesetzeskonform abläuft. Alte Formate können dagegen Fehler oder Verzögerungen verursachen.
Ab Oktober 2025 treten im Zahlungsverkehr wichtige Änderungen in Kraft, von denen auch Ihr Unternehmen betroffen sein kann.
5. Oktober 2025: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen zur Förderung der Nutzung und Akzeptanz von Echtzeitüberweisungen (EU No. 2024/886) wird künftig eine Prüfung des Namens des Empfängers für Überweisungen und Echtzeitüberweisungen eingeführt.
23. November 2025: Bereitstellung von Umsatzinformationen. Die SWIFT-Formate MT940 und MT942 werden abgeschaltet und bei den im ISO 20022-Nachrichtenstandard gelieferten Umsatzinformationen im camt-Format ist eine Aktualisierung der Version von 02 auf 08 erforderlich.
November 2026: Änderungen für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Bislang noch unterstützte, alte SEPA-Formatversionen für Überweisungen und Lastschriften werden gekündigt. Die Einreichung von Zahlungsaufträgen ist künftig nur in aktuellen Formaten möglich.
November 2026: Änderungen bei Auslandsüberweisungen und Euro-Eilüberweisungen. Für Auslandszahlungen wird das XML-basierte AXZ-Format das DTAZV-Format ersetzen. Bei Euro-Eilüberweisungen werden alte Formatversionen gekündigt. Aufträge können künftig nur in aktuellen Formaten eingereicht werden.
November 2026: Angabe von Adressdaten in strukturierter Form. Jede Transaktion erfordert künftig, strukturierte Adressen zu verwenden.
Auf der Webseite der Deutschen Kreditwirtschaft www.ebics.de stehen regelmäßig Informationen zu den unterstützten SEPA-Formatversionen für Überweisungen und Lastschriften, einschließlich der Fristen für die Ablösung älterer Formate, bereit. So erfolgt die Umstellung auf die neuesten Standards rechtzeitig, um den reibungslosen Ablauf der Zahlungsprozesse zu sichern.
Im April 2024 ist die von der Europäischen Union erarbeitete Regulierung für Echtzeitüberweisungen (EU No. 2024/886) in Kraft getreten. Diese hat zum Ziel, die Nutzung und Akzeptanz von Echtzeitüberweisungen zu fördern und zu vereinheitlichen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in mehreren Schritten. Einen wichtigen Termin stellt der 5. Oktober 2025 dar, der folgende Änderungen mitbringt:
Die Einführung der Empfängerüberprüfung erfolgt sowohl für SEPA-Überweisungen als auch für Echtzeitüberweisungen. Bei der Einreichung eines Überweisungsauftrages wird geprüft, ob der Name des Empfängers im Überweisungsauftrag mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt.
Das Ergebnis der Prüfung ist anschließend durch alle Unterzeichner des Zahlungsauftrages zur Kenntnis zu nehmen und zu entscheiden, ob die Überweisung ausgeführt oder ob sie storniert und korrigiert werden soll. Ein Sammelauftrag kann nach der Prüfung des Namens nur vollständig autorisiert werden. Die Freigabe nur einzelner Zahlungen innerhalb eines Sammelauftrages ist nicht möglich.
Folgende Rückmeldungen sind möglich:
Als Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeitüberweisungen entscheiden, ob die Empfängerüberprüfung durchgeführt wird (Opt-In) oder ob Sie auf die Prüfung verzichten (Opt-Out). Bei Einzelüberweisungen können Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht auf die Prüfung des Empfängers verzichten.
Für Privatkunden ist die Empfängerüberprüfung immer verpflichtend.
Die neuen gesetzlichen Regelungen für Echtzeitüberweisungen und zur Empfängerüberprüfung gelten für alle Kundinnen und Kunden.
Als Empfänger einer Überweisung oder Echtzeitüberweisung ist es wichtig, dass Ihre Zahler im Überweisungsauftrag den Namen angeben, unter dem Sie das Konto bei Ihrer Sparkasse führen. Ein abweichender Name im Überweisungsauftrag kann dazu führen, dass Ihre Zahler die Freigabe nicht erteilen. Bitte informieren Sie Ihre Zahler rechtzeitig über den richtigen Empfängernamen und überprüfen Sie die Informationen in Ihren Rechnungen und Geschäftsbriefen.
Als Ausführer einer Überweisung oder Echtzeitüberweisung überprüfen Sie bitte Ihre internen Prozesse. Bei einer Einzelüberweisung oder Einzel-Echtzeitüberweisung ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend durchzuführen. Das gilt auch für Sammelüberweisungen und Echtzeit-Sammelüberweisungen, wenn der Auftrag nur einen einzelnen Überweisungsauftrag enthält. Legen Sie fest, wann bei einer Sammelüberweisung oder einer Sammel-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll. Überlegen Sie rechtzeitig, wie mit Aufträgen verfahren wird, wenn bei der Empfängerüberprüfung eine teilweise Übereinstimmung oder keine Übereinstimmung zurückgemeldet wird.
Wenn Sie eine Software für das Online-Banking oder EBICS-Verfahren nutzen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig, ob der Hersteller oder Lizenzgeber Ihres Programms die nötigen Anpassungen vornimmt, damit Sie alle neuen Funktionen nutzen können. Von Ihrer Sparkasse angebotene Zahlungsverkehrs-Programme wie SFirm, das Online-Banking Business und das Online-Banking Business Pro werden rechtzeitig mit allen nötigen Aktualisierungen versorgt.
Weitere Hinweise zur Umsetzung der Empfängerüberprüfung im EBICS-Verfahren können Sie der gleichnamigen Information der Deutschen Kreditwirtschaft entnehmen.
Die Sparkassen-Finanzgruppe arbeitet mit Fachleuten daran, die neuen gesetzlichen Änderungen umzusetzen. Weitere Informationen zu den Auswirkungen auf das Online-Banking und das EBICS-Verfahren stellen wir Ihnen so früh wie möglich zur Verfügung.
Informieren Sie sich über die technischen Anpassungen im EBICS-Verfahren und über die neuen EBICS-Auftragsarten.
https://www.ebics.de/de/ebics-standard/hinweise-hersteller-kunden
Bislang werden elektronische Umsatzinformationen entweder im SWIFT-Format als MT940 / MT942-Datei oder im ISO 20022-Nachrichtenstandard gelieferten camt-Format als XML-Datei zur Verfügung gestellt. Die SWIFT-Formate (MT940 / MT942) und die camt-Formate in der Version 02 (zum Beispiel camt.053.001.02) werden voraussichtlich zum November 2025 abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Bereitstellung ausschließlich in den camt-Formaten der Version 08.
Folgende Formate werden eingestellt:
1. SWIFT-Formate:
2. camt-Formate - ISO 20022:
Ab November 2025 stehen stattdessen nur noch die camt-Formate der Version 08 zur Verfügung.
Art der Information | Aktuelles Format | Zukünftiges Format |
|
1 | Umsatzinformationen |
MT940 | camt.053.001.02 |
camt.053.001.08 |
2 | Vormerkposten |
MT942 | camt.052.001.02 |
camt.052.001.08 |
3 | Einzelumsätze |
camt.054.001.02 |
camt.054.001.08 |
Weitere Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle - EBICS.
Alle Kundinnen und Kunden, die Umsatzinformationen derzeit in den SWIFT-Formaten MT940 / MT942 (EBICS-Auftragsarten STA beziehungsweiseVMK) oder den camt-Formaten der Version 02 (EBICS-Auftragsarten C52, C53 beziehungsweise C54) beziehen und deren Finanzbuchhaltungs- beziehungsweise Banking-Anwendung elektronische Umsatzinformationen ausschließlich in diesen Formaten verarbeiten können.
Das Format, in dem Sie Umsatzinformationen erhalten, ist auf das aktuelle camt-Format gem. ISO 20022 (Version 08) umzustellen. Planen Sie die Umstellung Ihrer Systeme rechtzeitig ein.
Weitere Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle - EBICS.
Wenn Sie Überweisungen oder Lastschriften innerhalb Europas tätigen, nutzen Sie das SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area). Damit Ihre Zahlungsaufträge sicher und effizient verarbeitet werden können, gibt es einheitliche technische Standards, die sogenannten SEPA-Formatversionen. Diese Standards definieren auch pain-Formate (Payment Initiation) zur elektronischen Einreichung von Überweisungen und Lastschriften im Online-Banking oder via EBICS. Beschrieben werden diese Formate in der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens der Deutschen Kreditwirtschaft.
Die SEPA-Formatversionen werden regelmäßig aktualisiert, um den Zahlungsverkehr weiterzuentwickeln, neue gesetzliche Anforderungen zu erfüllen oder die Sicherheit zu verbessern. Mit der Aktualisierung der Formatversionen wird oft auch die pain-Version für Zahlungsaufträge aktualisiert. Damit sichergestellt ist, dass Ihre Zahlungen korrekt verarbeitet werden, sollten Sie immer darauf achten, eine aktuelle SEPA-Formatversion und pain-Version in Ihrer Finanzbuchhaltungs- oder Banking-Anwendung zur Erstellung Ihrer Zahlungsaufträge zu nutzen.
Im November 2026 werden bislang noch unterstützte ältere SEPA-Formatversionen der Version 3.0 bis 3.6 gekündigt und damit auch ältere pain-Formate. Bitte nutzen Sie stattdessen aktuelle SEPA-Formatversionen für Ihre Zahlungsaufträge. Detaillierte Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle - EBICS.
Folgende Formate werden zukünftig unterstützt:
Gekündigte pain-Formate | Zukünftiges pain-Formate | ||
1 | Überweisungen | pain.001.001.03(GBIC_1, GBIC_2, GBIC_3) |
pain.001.001.09 |
2 | Lastschriften | pain.008.001.02(GBIC_1, GBIC_2, GBIC_3) |
pain.001.001.09 |
3 | Status Reports | pain.002.001.03 (GBIC_1, GBIC_2, GBIC_3) |
pain.002.001.10 |
Alle Kundinnen und Kunden, deren Banking- oder Finanzbuchhaltungs-Anwendung Zahlungsdateien für Überweisungen, Lastschriften oder Payment Status Reports in einem pain-Format erstellen, dass einer SEPA-Formatversion entspricht die älter als die Version 3.7 gemäß Anlage 3 des DFÜ-Abkommens ist. Bitte prüfen Sie die Einstellungen der von Ihnen genutzten Anwendungen.
Wenn Ihre Zahlungsdateien bereits nach der SEPA-Formatversion 3.7 oder aktueller erstellen, besteht für Sie kein Handlungsbedarf.
Bitte überprüfen Sie die Einstellungen Ihrer jeweiligen Anwendung und aktualisieren Sie bei Bedarf die zur Erstellung von Zahlungsdateien genutzte SEPA-Formatversion. Sollte Ihre Anwendung keine Zahlungsdateien nach SEPA-Formatversion 3.7 oder neuer erstellen können, wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder Lizenzgeber Ihrer Anwendung.
Folgende Formate werden derzeit und künftig unterstützt:
Für den elektronischen Austausch von Zahlungsaufträgen mit Banken im Ausland wurde bisher das DTAZV-Format (Datenträgeraustausch Auslandszahlungsverkehr) genutzt, ein standardisiertes Format für grenzüberschreitende Zahlungen. Das DTAZV-Format wird in Zukunft durch das ISO 20022-Format ersetzt. Ziel ist es, den internationalen Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen, detailliertere Zahlungsinformationen zu übermitteln und die Bearbeitung der Aufträge effizienter zu machen. Auslandszahlungen werden künftig als XML-Datei im pain-Format (Payment Initiation) eingereicht.
Auch das Format für Euro-Eilüberweisungen wird aktualisiert, damit eine sichere und effiziente Verarbeitung Ihrer Zahlungsaufträge auch in Zukunft gewährleistet werden kann.
Damit die korrekte Verarbeitung Ihrer Zahlungsaufträge sichergestellt ist, prüfen Sie bitte rechtzeitig die Einstellung Ihrer Banking- oder Finanzbuchhaltungssoftware und passen diese bei Bedarf an. Weitere Informationen finden Sie auch unter Format LifeCycle - EBICS.
Folgende Formate werden zukünftig unterstützt:
Art des Formats | Aktuelles Format | Zukünftiges Format | |
1 | Auslandszahlungen | DTAZV | pain.001.001.09 |
2 | Euro-Eilüberweisungen | pain.001.001.03 | pain.001.001.09 |
Die Umstellung betrifft alle Kundinnen und Kunden, die Auslands- oder Euro-Eilüberweisungen in den alten Formaten einreichen – oder deren Buchhaltungs- oder Banking-Programme diese Formate noch nutzen.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware oder Banking-Anwendung Auslands- und Euro-Eilüberweisungen in den neuen Formaten unterstützt. Falls nicht, passen Sie die Einstellungen in Ihrer Software entsprechend an. Sollte Ihre Anwendung die neuen Formate noch nicht unterstützen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder Lizenzgeber der Anwendung.
Folgende Formate werden derzeit und künftig unterstützt:
Die Formate zur Einreichung von Zahlungsaufträgen und Umsatzinformationen entwickeln sich stetig weiter, um den Anforderungen an Sicherheit, Geschwindigkeit und Effizienz zu entsprechen. Alte Formatversionen sind möglicherweise nicht mehr kompatibel mit modernen Anwendungen und stellen potenziell ein Sicherheitsrisiko dar.
Zahlungsaufträge, die direkt im Online-Banking erfasst werden, nutzen automatisch die aktuellen SEPA-Formate. Bei der Nutzung einer Banking- oder Finanzbuchhaltungssoftware muss die SEPA-Formatversion manuell in den Einstellungen der Software angepasst werden, auch wenn die Zahlungsaufträge später im Online-Banking hochgeladen werden.
Sie erreichen Ihre Sparkasse telefonisch unter der Rufnummer 0385 551-2222 oder per E-Mail an info@spk-m-sn.de.
Nach dem Abschaltungstermin sind Umsatzinformationen mit alten Datenformaten nicht mehr abrufbar und eingereichte Zahlungsaufträge werden abgelehnt. Planen Sie die Umstellung Ihrer Anwendungen rechtzeitig.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Hersteller die neuen Formate rechtzeitig vor dem Kündigungstermin der Altformate unterstützt. Bis dahin bleibt Ihre Anwendung weiterhin nutzbar. Unterstützt Ihr Hersteller die neuen Formate nicht, wenden Sie sich an Ihre Sparkasse, um eine alternative Lösung zu finden.
Den Implementierungsleitfaden der Deutschen Kreditwirtschaft zur Umsetzung der Echtzeit-Regulierung im EBICS-Verfahren können Sie unter https://www.ebics.de/de/ebics-standard/implementation-guide abrufen.
Es handelt sich hierbei um eine Information für Software-Hersteller beziehungsweise Kunden, die Ihre EBICS-Anwendungen selbst entwickeln.
Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin wurde zum wiederholten Male von der IHK zu Schwerin zum Top-Ausbildungsbetrieb gekürt.
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